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Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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Die
volle Vermittlungsgebühr wird mit Erhalt der Rechnung fällig, auch wenn das
Wohnobjekt erst zu einem späteren Zeitpunkt bezogen wird.
Teilzahlungen sind nur in besonderen Fällen und mit ausdrücklicher Zustimmung
der Mitwohnzentrale möglich.
Eine eigene Erneuerung des Mietverhältnisses über das nachgewiesene Wohnobjekt
ist ohne Beteiligung der Mitwohnzentrale frühestens nach Ablauf von 24 Monaten
nach Vermittlungsvertragsbeginn möglich.
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5.
Sind dem/der Auftraggeber/in die Adressen von nachgewiesenen Wohnobjekten
bereits bekannt, so hat er/sie dies unverzüglich der Mitwohnzentrale
mitzuteilen und unter Umständen den Nachwies hierüber zu führen. Andernfalls
bleibt der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr bestehen.
Ein Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht auch in dem Fall, in dem
der/die Auftraggeber/in einen Mietvertrag über ein alternatives Objekt des/der
benannten Anbieters/in mit diesem schließt. Die Höhe der Gebühr berechnet sich
dann nach der Beschaffenheit des wahrgenommenen Angebotes. |
6.
Die Mitwohnzentrale gewährt 3% Rabatt auf die Vermittlungsgebühr, wenn die
Gebühr innerhalb der ersten beiden Wochen nach Erhalt der Rechnung bar gezahlt
wird oder durch die Mitwohnzentrale direkt vom Konto des/der Auftraggeber/in
eingezogen werden darf. Diese Erlaubnis ist auf der Vorderseite des
Vermittlungsvertrages anzukreuzen.
Für den Fall der Nichteinlösung einer Lastschrift bei dem angegebenen
Geldinstitut wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 8,- berechnet. |
7.
Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich die Mitwohnzentrale unverzüglich
- spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag - in Kenntnis zu setzten, wenn
aufgrund ihrer Tätigkeit ein Mietverhältnis zustande gekommen ist.
Dies gilt ebenso falls sich das Mietverhältnis gegenüber dem ursprünglichen
Zeitraum verlängern sollte.
Ferner verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in, uns innerhalb einer Woche
Mitteilung zu machen, wenn er/sie ohne unsere Mitwirkung anderweitig Wohnraum
angemietet hat oder wenn sich der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen
erledigt hat. Er/sie erklärt zugleich, dass er von den nachgewiesenen Angeboten
keinen Gebrauch gemacht hat und auch in Zukunft keinen weiteren Gebrauch machen
wird. |
| 8.
Für den Fall der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, z.B.
Verschweigen eines durch eine Vermittlung zustande gekommenes Mietverhältnis,
ist eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese beträgt 15% der Vermittlungsgebühr. |
| 9.
Die Tätigkeit der Mitwohnzentrale beschränkt sich auf die reine
Vermittlungstätigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere aus dem
bestehenden Unterkunftsverhältnis oder auch für den Fall der Stornierung einer
Mietzusage, ist ausdrücklich ausgeschlossen. |
| 10.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die
Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ist der Vertrag sinngemäß
zu verstehen. |
| 11.
Gerichtsstand ist Darmstadt.
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