BieteBieteHome
Mitwohnzentrale Darmstadt
Haus, Wohnung, Zimmer, Miete,
Untermiete, wohnen, mitwohnen, mieten, mwz.
AGB
Geschäftsbedingungen
1. Die Mitwohnzentrale wird hiermit beauftragt, die Anmietung eines Mietobjektes zu vermitteln oder die Gelegenheit hierzu nachzuweisen. Der Nachweis kann in jeder Form, d.h. schriftlich oder mündlich, auch per Fax, Email oder Telefon geführt werden.
Dem/der Auftraggeber/in ist bekannt, dass die ihm benannten Wohnobjekte zeitgleich auch an andere Auftraggeber weitergegeben werden.
Der Auftrag ist, sofern nicht anderes vereinbart, auf 6 Monate befristet.
2. Der/die Auftraggeber/in hat selbst Kontakt zu den Anbietenden herzustellen und die erforderlichen Absprachen zu treffen. Art und Weise der Mietvertrages obliegt allein dem/der Interessenten/in und dem/der Vermieter/in. Die Mitwohnzentrale ist hier weder beteiligt noch verpflichtet.
3. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, die von der Mitwohnzentrale überlassenen Angebote vertraulich zu behandeln und sie zu keiner Zeit an Dritte weiterzugeben. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Mietverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Vermieter/in zustande, so ist der/die Auftraggeber/in verpflichtet, Schadensersatz in der Höhe der Vermittlungsgebühr an die Mitwohnzentrale zu leisten, die bei erfolgreicher Vermittlung mit dem/der Auftraggeber/in angefallen wäre.
4. Kommt aufgrund der Vermittlungstätigkeit der Mitwohnzentrale ein Mietvertrag zustande, hat der/die Auftraggeber/in eine Vermittlungsgebühr zu entrichten. Diese berechnet sich nach der jeweils vereinbarten Warmmiete und des Nutzungszeitraumes. Verlängerungen der Mietdauer über die vereinbarte Zeit hinaus bedingen eine Nachberechnung der Gebühr bis zu dem Höchstsatz von 120% der Warmmiete. Im Einzelnen siehe Gebührentabelle:
Mietzeitraum Vermittlungsgebühr
bis 20 Tage 18 % der Miete; mind. 11,- €
bis 1 Monat 18 % der Miete; mind. 21,- €
bis 2 Monate 36 % einer Monatsmiete
bis 3 Monate 54 % einer Monatsmiete
bis 4 Monate 72 % einer Monatsmiete
bis 5 Monate 90 % einer Monatsmiete
bis 12 Monate 100 % einer Monatsmiete
länger als 12 Monate 120 % einer Monatsmiete
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die volle Vermittlungsgebühr wird mit Erhalt der Rechnung fällig, auch wenn das Wohnobjekt erst zu einem späteren Zeitpunkt bezogen wird.
Teilzahlungen sind nur in besonderen Fällen und mit ausdrücklicher Zustimmung der Mitwohnzentrale möglich.
Eine eigene Erneuerung des Mietverhältnisses über das nachgewiesene Wohnobjekt ist ohne Beteiligung der Mitwohnzentrale frühestens nach Ablauf von 24 Monaten nach Vermittlungsvertragsbeginn möglich.

5. Sind dem/der Auftraggeber/in die Adressen von nachgewiesenen Wohnobjekten bereits bekannt, so hat er/sie dies unverzüglich der Mitwohnzentrale mitzuteilen und unter Umständen den Nachwies hierüber zu führen. Andernfalls bleibt der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr bestehen.
Ein Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht auch in dem Fall, in dem der/die Auftraggeber/in einen Mietvertrag über ein alternatives Objekt des/der benannten Anbieters/in mit diesem schließt. Die Höhe der Gebühr berechnet sich dann nach der Beschaffenheit des wahrgenommenen Angebotes.
6. Die Mitwohnzentrale gewährt 3% Rabatt auf die Vermittlungsgebühr, wenn die Gebühr innerhalb der ersten beiden Wochen nach Erhalt der Rechnung bar gezahlt wird oder durch die Mitwohnzentrale direkt vom Konto des/der Auftraggeber/in eingezogen werden darf. Diese Erlaubnis ist auf der Vorderseite des Vermittlungsvertrages anzukreuzen.
Für den Fall der Nichteinlösung einer Lastschrift bei dem angegebenen Geldinstitut wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 8,- berechnet.
7. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich die Mitwohnzentrale unverzüglich - spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag - in Kenntnis zu setzten, wenn aufgrund ihrer Tätigkeit ein Mietverhältnis zustande gekommen ist.
Dies gilt ebenso falls sich das Mietverhältnis gegenüber dem ursprünglichen Zeitraum verlängern sollte.
Ferner verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in, uns innerhalb einer Woche Mitteilung zu machen, wenn er/sie ohne unsere Mitwirkung anderweitig Wohnraum angemietet hat oder wenn sich der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen erledigt hat. Er/sie erklärt zugleich, dass er von den nachgewiesenen Angeboten keinen Gebrauch gemacht hat und auch in Zukunft keinen weiteren Gebrauch machen wird.
8. Für den Fall der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, z.B. Verschweigen eines durch eine Vermittlung zustande gekommenes Mietverhältnis, ist eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese beträgt 15% der Vermittlungsgebühr.
9. Die Tätigkeit der Mitwohnzentrale beschränkt sich auf die reine Vermittlungstätigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere aus dem bestehenden Unterkunftsverhältnis oder auch für den Fall der Stornierung einer Mietzusage, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ist der Vertrag sinngemäß zu verstehen.
11. Gerichtsstand ist Darmstadt.